Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Abzug von Aufwendungen für Geschenke als Betriebsausgabe – soweit es sich nicht um einen Werbeartikel handelt- abgeschafft werden. Werbeartikel sind Geschenke, die durch einen dauerhaften Aufdruck als Werbemaßnahmen verwendet werden. Diese sind unter bestimmten Voraussetzungen als steuermindernde Betriebsausgaben zu berücksichtigen.
- Je Wirtschaftsjahr und je Empfänger dürfen die Ausgaben für Werbeartikel nicht 35 Euro übersteigen.
- Getrennt von den Betriebsausgaben und einzeln müssen die Aufwendungen in der Buchhaltung festgehalten werden. Der Name des beschenkten Geschäftspartners muss dabei, aus dem Buchungsbeleg ersichtlich sein.
Ausgenommen sind hierbei Streu- und Werbeartikel, deren Wert bei weniger als 5 Euro liegt. Empfehlenswert ist in diesem Fall ein Unterkonto für alle Werbeartikel, sowie Steuerartikel im Wert von bis zu 5 Euro, die darin verbucht werden. Mit Hilfe eines Beraters in Sachen „Werbeartikel“, kann diese Änderung sich auch steuerlich durchaus positiv für Sie auswirken.
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